Rechtsanwalt Ralf Kuhn in Fulda

Ich kämpfe für Ihr Recht!

Über uns

Rechtsanwalt Kuhn erstritt vor dem Bundesverfassungsgericht die Entscheidung vom 15. April 2008, Az. 1 BvR 1793/07, welche neue Dimensionen sowohl bei Meinungsäußerungen als auch bei Strafverteidigungen zulässt.

Das Bundesverfassungsgericht hat, wie von Rechtsanwalt Kuhn gefordert, das Recht zur freien Meinungsäußerung und Berufsausübung bestätigt und bestehende Schranken erheblich erweitert. Das Urteil wurde in Fachzeitschriften und von der Rechtsanwaltskammer konträr diskutiert, obwohl die Entscheidung als richtungsweisend angesehen wird.

Jeder hat das Recht auf optimale Vertretung. Einschüchterung wurde auch Behörden untersagt.